Haftprüfung bei Untersuchungshaft gegen Mittäter einer gewaltsamen Entführung: Tatbeteiligung eines ortsabwesenden Mittäters an gemeinschaftlicher Körperverletzung; Zusammentreffen von Tatbestandsvarianten; Ausnutzen einer Bemächtigungs- oder Entführungslage; Konkurrenzverhältnis der im Zusammenhang mit der Entführung begangenen Straftaten
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