Aktenzeichen 4 StR 514/09

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ECLI:
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RCN:
RCNRRXCVKZB63SWX83

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.02.2010

Strafzumessung: Strafmildernde Berücksichtigung beruflicher Nachteile für einen Rechtsanwalt; Bemessung der Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

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