Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.09.2013
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Gerichtliche Entscheidung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren ohne vorherige Gewährung von Akteneinsicht verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör
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