Aktenzeichen I ZR 208/15

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:040517UIZR208.15.0
RCN:
RCNRNQEXAZKNTEJVW7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.05.2017

Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des Vorbehaltsverkäufers bei der Einhaltung einer auf einem Vertragsstrafeversprechen beruhenden Unterlassungspflicht; Verpflichtung des Unterlassungsschuldners zum Rückruf bereits ausgelieferter und mit wettbewerbswidriger Werbung versehener Produkte; Absehen von einem Rückruf ausgelieferter Ware als nur ein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung - Luftentfeuchter

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