Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen eines fristgemäß eingegangenen, nicht aussichtslosen Fristverlängerungsgesuchs - zu den Voraussetzungen des staatlichen Auffangrechtserwerbs gem § 111i Abs 5 StPO aF
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