Aktenzeichen 4 StR 670/10

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RCNRN3M6WBUGTSPFCE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.03.2011

Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Verurteilung eines Rädelsführers; tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung

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