Aktenzeichen 3 StR 536/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:171019U3STR536.18.0
RCN:
RCNRMQVDWARRVS4FSD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.10.2019

Voraussetzungen der Zueignungsabsicht beim Raub; Einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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