Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch Verwertung von Parteivorbringen, ohne der Gegenseite Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben - Pflicht zur Kenntnisgabe umfasst auch Stellungnahmen zu Rechtsausführungen
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