Aktenzeichen IX ZR 48/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:010617UIXZR48.15.0
RCN:
RCNRG2KQZ47KP5FUAG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.06.2017

Insolvenzanfechtung: Durch Zwangsvollstreckung bewirkte Vermögensverlagerung des Anfechtungsgegners als Rechtshandlung des Schuldners

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