Aktenzeichen VII ZR 188/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:300616UVIIZR188.13.0
RCN:
RCNRFG2LWCZSFAGW78

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.06.2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter regelnden Klausel; Mängelhaftung bei unwirksamer Abnahmeklausel

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