Aktenzeichen VII ZR 163/14

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RCN:
RCNRFE4JY8X52EXZYE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.04.2015

Verletzung rechtlichen Gehörs: Beweisantizipation bei Ablehnung eines Zeugenbeweisantrags wegen Widersprüchlichkeit zu schriftlichen Unterlagen

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 163/14
Bundesgerichtshof, VII ZR 163/14, 23.04.2015.
Az. 11 U 128/13
Oberlandesgericht Köln, 11 U 128/13, 23.06.2014.
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