Aktenzeichen VIII ZR 114/10

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.05.2011

Auslandszustellung: Anordnungsbefugnis des Gerichts für Zustellung durch Aufgabe zur Post: Beginn der Einspruchsfrist nach Versäumnisurteil bei unzulässiger Inlandszustellung

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