Aktenzeichen 2 StR 311/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:280318U2STR311.17.0
RCN:
RCNRE2AV6Z28RVYN8Q

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.03.2018

Ausnutzungsbewusstsein bei freiwilligem Ausziehen und Besitz gelöschter Kinderpornos

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