Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Prüfung und Berücksichtigung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 4 EUGrdRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) - Gegenstandswertfestsetzung
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers nach Rumänien - Möglichkeit eines Verstoßes gegen Art 101 Abs 1 S 2 GG - Folgenabwägung
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