Aktenzeichen 28 W (pat) 514/17

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RCN:
RCNRB8N46HSPNYXEUD

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 06.09.2017

Markenbeschwerdeverfahren – "KONRAD AUTO × TEILE × TECHNIK (Wort-Bild-Marke)/Conrad (Unionsmarke)" – zu den Kriterien für die Anerkennung der rechtserhaltenden Benutzung - Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr – Kostenentscheidung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr – Zulassung der Rechtsbeschwerde

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