Aktenzeichen VI ZR 290/11

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RCNR9KCCDVM2PK7ZZF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.02.2013

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs trotz geringen Fahrbedarfs; Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei fehlendem Anspruch auf Mietwagenkostenersatz

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