Aktenzeichen 5 StR 447/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:040321B5STR447.20.0
RCN:
RCNR7JF7B5XQKRFMAT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.03.2021

Einziehung: Zulässigkeit der Wertersatzeinziehung

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