Aktenzeichen 5 StR 296/14

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RCNR7EBM2NH6SEP9TR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.10.2014

Verbotene Vernehmungsmethoden im Ermittlungsverfahren wegen Totschlags: Unverwertbarkeit eines Geständnisses im Zustand seelischer und körperlicher Erschöpfung

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