Aktenzeichen 2 ARs 58/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:280420B2ARS58.20.0
RCN:
RCNR2UBW3W5JV65ZRZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.04.2020

Gerichtsstandsbestimmung in Jugendstrafsachen: Zuständigkeit des entscheidungsnahen Gerichts bei volljährigem Angeklagten

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