Aktenzeichen 1 StR 351/10

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RCNQZY25WZE9JZ7TJA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.08.2010

Gefährliche Körperverletzung: Erlaubnistatbestandsirrtum; Einsatz eines Messers als erforderliche Verteidigungshandlung

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