Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.02.2012
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sperrung der Telefonnummern von Behörden und Gerichten in einer JVA - Versagung von Rechtsschutz verletzt betroffenen Häftling in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 GG
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