Aktenzeichen 1 StR 132/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:220720B1STR132.20.0
RCN:
RCNQXGE9JM7HJ37MLS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.07.2020

Überlange Verfahrensdauer in Strafsachen: Ausgleich einer Verfahrensverzögerung von 18 Monaten bei einem nicht inhaftierten Angeklagten

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