Aktenzeichen I ZR 91/13

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RCN:
RCNQWQCV25QFDPJF6H

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.11.2014

Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende Benutzung einer Streitmarke im Inland bei reiner Durchfuhr entsprechend gekennzeichneter Waren und/oder entsprechender Kennzeichnung von Exportwaren; Löschung der Registereintragung für einen umfassenderen Oberbegriff im Warenverzeichnis - STAYER

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