Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen bzgl der Bejahung fortbestehender Verdunkelungsgefahr im Rahmen des § 116 Abs 2 StPO sowie bzgl mit der Außervollzugsetzung des Haftbefehls verbundener Auflagen (ua Kontaktverbot in Bezug auf potentielle Zeugen) - Verletzung von Grundrechten, insb Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG, nicht hinreichend substantiiert dargelegt
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