Aktenzeichen I ZB 13/15

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:061016BIZB13.15.0
RCN:
RCNQV2KLXLUSXKQKUZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.10.2016

Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Begriff der "genehmigten" Kapitalanlage in dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen; Verstoß gegen die öffentliche Ordnung bei Verletzung einer gegenüber einem Dritten bestehenden vertraglichen Pflicht

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