Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Ablehnung von Beweisanträgen wegen Wahrunterstellung und Beurteilung einer Beweisbehauptung als unerheblich in den Urteilsgründen; bedingter Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen und Handeln im Affekt
Öffnen