Aktenzeichen VII ZB 8/14

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.08.2014

Kostenfestsetzungsverfahren nach Hauptsacheprozess einer Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Kostenvorschuss für eine Baumängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum mit erfolgter Einbeziehung eines selbständigen Beweisverfahrens einzelner Erwerber von Wohnungseigentum: Erstreckung der Kostenentscheidung in der Hauptsache auf die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Anrechnungsregelung hinsichtlich der bei verschiedenen Rechtsanwälten im Beweissicherungsverfahren und im Hauptsacheverfahren angefallenen Verfahrensgebühren

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