Aktenzeichen II ZR 270/08

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RCNQTTKS2C8SAWU7G3

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.10.2010

Abfindung außenstehender Aktionäre bei Eingliederung einer Aktiengesellschaft: Bestimmung der Zahl der Aktien der Hauptgesellschaft bei Festlegung des Umtauschverhältnisses und Bindungswirkung einer durch Aktienstückelung erschlichenen Barabfindung für das Spruchverfahren

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Verfahrensgang

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Az. II ZR 270/08
Bundesgerichtshof, II ZR 270/08, 18.10.2010.
Az. 8 U 34/08
Oberlandesgericht Hamm, 8 U 34/08, 03.12.2008.
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