Aktenzeichen 1 StR 578/12

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RCNQS7BQ8C6GRN4NAL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.03.2013

Besonders schwere Brandstiftung: Notwendige Urteilsfeststellungen zur vollendeten Inbrandsetzung eines gemischt genutzten Gebäudes bei Feuerlegung im Keller

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