Aktenzeichen VIII ZR 243/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:270917UVIIIZR243.16.0
RCN:
RCNQS2F86E7TD7WF3P

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.09.2017

Wohnraummiete: Erheblicher Nachteil als Voraussetzung einer Verwertungskündigung; Erfordernis der konkreten Darlegung eines erheblichen Nachteils

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