Aktenzeichen 1 StR 591/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:240119B1STR591.18.0
RCN:
RCNQRW5B6AJ37EWVUU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.01.2019

Strafzumessung: Notwendige Feststellungen zu einem Täter-Opfer-Ausgleich

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