Aktenzeichen IV ZR 104/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:040418UIVZR104.17.0
RCN:
RCNQRG7G54C4QAS8J5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.04.2018

Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Klausel über Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach Eintritt des Versicherungsfalles

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 104/17
Bundesgerichtshof, IV ZR 104/17, 04.04.2018.
Az. 29 U 2621/16
OLG München, 29 U 2621/16, 02.03.2017.
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