Aktenzeichen I ZR 178/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.02.2014

Wettbewerbsverstoß durch Bewerbung von Babynahrung mit gesundheitsbezogenen Angaben: Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe nach der Health-Claims-Verordnung; Prüfung einer inhaltlichen Übereinstimmung der verwendeten Angabe mit einer angemeldeten Angabe und Privilegierung einer Angabe im Übergangsfall - Praebiotik

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