Aktenzeichen 1 StR 196/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:080720B1STR196.20.0
RCN:
RCNQQ6QY2PKWWS7GKT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.07.2020

Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs durch das Revisionsgericht: Begründungserfordernis bei Verhängung einer identischen Strafe durch den neuen Tatrichter

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