Verletzung des Anspruchs auf Beratung und Beschlussfassung einer Gesetzesinitiative (Gesetzesinitiativrecht) nur in Ausnahmefällen - hier: Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren - Anträge auf Behandlung eines Gesetzentwurfs ("Ehe für alle") im Rechtsausschuss zwecks Beschlussfassung im Bundestag vor Ablauf der Legislaturperiode jedenfalls offensichtlich unbegründet
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