Aktenzeichen 2 StR 116/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.07.2013

Geschäftsverteilung in Strafsachen: Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer sog. Ableitung von Verfahren auf eine andere Strafkammer zur Arbeitsentlastung der geschäftsplanmäßig zuständigen Strafkammer

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