Nichtannahmebeschluss: durch Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschütztes Resozialisierungsinteresse eines Inhaftierten - Interpretation der Rechtsprechung des BVerfG zur Gefangenenentlohnung durch den Landesgesetzgeber - Arbeit im Strafvollzug als gewichtiges Resozialisierungsmittel - hier: Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.