Aktenzeichen VIII ZR 56/14

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RCNQLXK8YTTDEWYVQ5

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.05.2015

Stufenklage zur Durchsetzung eines Anspruchs eines Stromnetzbetreibers gegen einen Betreiber von Braunkohle-Kraftwerken auf Teilnahme am EEG-Belastungsausgleich: Einbeziehung von an konzernverbundene Unternehmen gelieferten Strommengen in den Ausgleichsmechanismus; Vereinbarkeit eines Auskunfts- und Vergütungsanspruchs mit europäischem Beihilferecht

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