Aktenzeichen 4 StR 516/14

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RCNQJX3GYY8DKHZMR7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.02.2015

Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Konkurrenzverhältnis beim Zusammentreffen von täterschaftlichem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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