Aktenzeichen 1 StR 95/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:180620B1STR95.20.0
RCN:
RCNQJSQ5QVDGVPVLL2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.06.2020

Divergenzvorlage in einem selbstständigen Einziehungsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel gegen einen ohne Hauptverhandlung gefassten amtsgerichtlichen Einziehungsbeschluss nach vorheriger Urteilsaufhebung und Rückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht

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