Aktenzeichen 1 BvR 2646/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160629.1bvr264615
RCN:
RCNQJCZU58UGLUAZZX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.06.2016

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik nur unter strengen Voraussetzungen - hier: Verletzung der Meinungsfreiheit bei strafrechtlicher Sanktionierung ausfallender Äußerungen eines Strafverteidigers über eine Staatsanwältin als Beleidigung trotz möglichen Sachbezugs

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