Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Auslegung von § 345 Abs 2 StPO - Formwirksamkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung durch stellvertretenden Anwalt mit Zusatz "i.V.", auch in Kombination mit "nach Diktat verreist" - Gegenstandswertfestsetzung
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