Aktenzeichen 2 BvR 767/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20151207.2bvr076715
RCN:
RCNQHYN9DEQG6KEUYC

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.12.2015

Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Auslegung von § 345 Abs 2 StPO - Formwirksamkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung durch stellvertretenden Anwalt mit Zusatz "i.V.", auch in Kombination mit "nach Diktat verreist" - Gegenstandswertfestsetzung

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