Nichtannahmebeschluss: Einzelfallbezogen abwägende Subsumtionsentscheidung kann auch im PKH-Verfahren getroffen werden, soweit generelle Maßstäbe geklärt sind - keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: zivilrechtliches Unterlassungsbegehren bzgl identifizierender Presseberichterstattung
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