Aktenzeichen V ZR 269/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:180322UVZR269.20.0
RCN:
RCNQFZHLFQWW2NFGBY

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.03.2022

Wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes: Gebäudeeigenschaft einer Freiland-Photovoltaikanlage

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