Aktenzeichen V ZR 203/14

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 25.09.2015

Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der Anfechtungsklage infolge Untätigkeit des Klägers bei nicht erfolgter Anforderung des Gerichtskostenvorschusses; Gültigkeit eines Beschlusses bei Verstoß gegen eine so genannte qualifizierte Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung

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