Aktenzeichen I ZR 88/14

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RCNQDHRDYF6ZB66H2R

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.01.2015

Internationale und örtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Maklerlohnklage: Darlegungs- und Beweislastverteilung hinsichtlich zuständigkeitsbegründender bzw. -hindernder Umstände bei einer Klage eines deutschen Immobilienmaklers gegen einen niederländischen Kunden

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Verfahrensgang

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Az. I-7 U 104/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 U 104/12, 07.03.2014.
Az. I ZR 88/14
Bundesgerichtshof, I ZR 88/14, 15.01.2015.
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