Aktenzeichen V ZB 207/11

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RCNQCSTWC89PSVA3LB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.05.2012

Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlagsversagung wegen außerhalb des Verfahrens vereinbarter Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger; Ermessensfehlgebrauch des Vollstreckungsgerichts bei Ermöglichung solcher Zuzahlungsverhandlungen

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