Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.05.2012
Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlagsversagung wegen außerhalb des Verfahrens vereinbarter Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger; Ermessensfehlgebrauch des Vollstreckungsgerichts bei Ermöglichung solcher Zuzahlungsverhandlungen