Aktenzeichen XI B 129/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2018:B.200218.XIB129.17.0
RCN:
RCNQBHNMERHH63DNZH

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 20.02.2018

Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung nur ausnahmsweise zulässig - Innenausgleich bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft

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