Aktenzeichen 2 BvB 1/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:bs20151202.2bvb000113
RCN:
RCNQ9UL5G8A8PDT67R

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 17.01.2017

Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht erfolgreich - "Darauf Ausgehen" iSd Art 21 Abs 2 S 1 GG setzt Potentialität des verfassungsfeindlichen Handelns einer Partei zur Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele voraus (Änderung der Rspr gegenüber BVerfGE 5, 85 <"KPD-Urteil">) - NPD verfassungsfeindlich, insb planvoll und qualifiziert auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielend, überdies dem Nationalsozialismus wesensverwandt - jedoch fehlende Potentialität der Zielerreichung - Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG)

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 01.03.2016

Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung im NPD-Verbotsverfahren (Besetzungsrüge bzgl der Richterin König sowie des Richters Maidowski) - Nebenentscheidung bzw Entscheidungen über im Hauptsacheverfahren gestellte eA-Anträge sind eigenständige Sachen iSd § 15 Abs 3 S 1 BVerfGG

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 01.03.2016

Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung im NPD-Verbotsverfahren (Besetzungsrüge bzgl des "Gerichts insgesamt") sowie Verwerfung von Ablehnungsgesuchen als unzulässig - Festhaltung an BVerfGE 131, 230

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 01.03.2016

Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im Parteiverbotsverfahren als unbegründet - hier: Ablehnung des Richters Müller

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 01.03.2016

Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im Parteiverbotsverfahren als unbegründet - hier: Ablehnung des Richters Huber

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 02.12.2015

Beschluss im NPD-Verbotsverfahren: Durchführung der Verhandlung

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 19.03.2015

Beschluss im NPD-Verbotsverfahren: Zur Abschaltung nachrichtendienstlicher Quellen in der Führungsebene der betroffenen Partei - hier: Anforderung von Darlegungen des Antragstellers zu Quellenabschaltung, zur Sicherung der privilegierten Stellung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin sowie zur Quellenfreiheit von Belegen zur Antragsschrift

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Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 28.01.2014

Ablehnung des Erlasses einer eA im Parteiverbotsverfahren sowie Ablehnung der Verfahrensaussetzung - Verrechnung von Abschlagszahlungen gem § 20 PartG mit Rückforderungsanspruch gem § 31b PartG bedarf vorrangig fachgerichtlicher Klärung - Sicherung sachgerechter Rechtsverteidigung ggf im Wege der PKH-Gewährung oder gem §§ 140ff StPO entsprechend

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