Aktenzeichen V ZB 72/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:031215BVZB72.15.0
RCN:
RCNQ6P8EKYYKQSW2TN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.12.2015

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Ungenügende Einzelanweisung zur Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax

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